Geblitzt mit Leivtec XV3 – Voraussetzungen und Angriffspunkte

Eine Vielzahl von Geschwindigkeitsmessungen wird in Deutschland mit dem Messgerät XV3 der Firma LEIVTEC durchgeführt. Das Messgerät ist von der PTB zugelassen und gilt daher als grundsätzlich geeignet für ein „standardisiertes Messverfahren“. In unserer Praxis gehört das Messgerät neben den „Klassikern“ ESO ES 3.0, PoliscanSpeed und Riegl zu den am häufigsten geprüften Messgeräten. Demzufolge kennen wir die Technik und ihre Angriffspunkte. Zusammen mit öffentlich bestellten Sachverständigen decken wir etwaige Messfehler auf und machen diese zu Ihren Gunsten geltend. Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Wie funktioniert das Gerät?

Das Gerät wird am Fahrbahnrand aufgestellt und sendet ständig Infrarot-Laserimpulse aus. Aus der Signallaufzeit hin zum Fahrzeug und wieder zurück wird die Entfernung des Fahrzeuges errechnet und aus der Veränderung dieses Entfernungswertes mit der Zeit errechnet das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit des Fahrzeuges.

Ein Messvorgang wird gestartet, wenn sich das Fahrzeug höchstens 50 Meter vor dem Messgerät befindet und endet nach Ausfahrt aus dem Messfeld, spätestens jedoch 30 Meter vor dem Messgerät. Eine gleichmäßige Fahrt über mindestens 8 Meter oder 1,5 Sekunden ist notwendig, um eine gültige Messung auszulösen.

Zu Beginn jeder Messung wird ein Start-Bild gefertigt und am Ende jeder Messung ein Ende-Bild. Die Bilder werden jedoch nur dann zusammen mit einem Falldatensatz gespeichert, wenn eine zuvor eingestellte Grenzgeschwindigkeit überschritten wurde.

Wo liegen die Schwachstellen?

In technischer Hinsicht sind derzeit relativ wenige Schwachstellen bekannt. Bei der nachträglichen Auswertung einzelner Messwerte kann es zu Abweichungen von dem vom Messgerät angezeigten Messwert kommen. Es ist also vornehmlich darauf zu achten, ob das Gerät gemäß der Bauartzulassung und Gebrauchsanweisung des Herstellers in Betrieb genommen wurde.

Im Jahr 2015 stellte sich z.B. heraus, dass eine Vielzahl der Geräte mit einem Bedienkabel genutzt wurden, welches länger war als durch die Gerätezulassung erlaubt. Es handelte sich dann nicht mehr um ein zugelassenes Gerät und somit nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren. Zahlreiche Bußgeldverfahren wurden aus diesem Grund eingestellt und in manchen Bundesländern wurde mit dem Gerät einstweilen nicht mehr gemessen. Soweit hier bekannt, ist dieser Fehler jedoch weitestgehend korrigiert worden. Es zeigt sich hier jedoch einmal mehr, dass eine genaue Überprüfung der Messungen notwendig ist.

Wie lassen sich Fehler aufdecken?

In einigen Bundesländern, z.B. Berlin und Brandenburg, gibt es zumeist die Möglichkeit der Online-Einsicht in die Beweisfotos, anhand derer eine erste kursorische Prüfung vorgenommen werden kann. Dies gehört zum Leistungsumfang unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Anhaltspunkte für Fehlmessungen, die sich nicht unmittelbar aus den Bildern ergeben, können nur im Wege der Akteneinsicht und weiteren Sachverhaltsaufklärung durch den Rechtsanwalt ermittelt werden. Hier arbeiten wir auch eng mit technischen Sachverständigen zusammen, welche die Messungen überprüfen.

    kostenlose Erstanfrage

    Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein. Mit Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Hierdurch entstehen keine Kosten. Viele Bußgeldbehörden ermöglichen mittlerweile einen Online-Zugang zu den Beweisfotos. Anhand derer kann eine Vorabprüfung vorgenommen werden. Bitte übersenden Sie uns daher - falls technisch möglich - gerne das aktuellste Schreiben der Bußgeldbehörde im Anhang. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

    Die Ersteinschätzung erfolgt in aller Regel binnen eines Werktages. Sollten innerhalb kurzer Zeit Fristen ablaufen, melden Sie sich bitte unbedingt zusätzlich telefonisch bei uns!

    Wo wurden Sie geblitzt? (Pflichtfeld)

    (Bitte geben Sie hier die Messstelle an, die in den Schreiben der Bußgeldbehörde genannt wird.)

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    (Diese Angabe dient nur der ersten Orientierung. Sie ist in keinem Falle verbindlich.)

    aktuellstes Schreiben (Pflichtfeld)

    (Diese Angabe dient der schnellen Einschätzung, ob unverzügliche Schritte eingeleitet werden müssen. Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist von 14 Tagen bei Bußgeldbescheiden!)

    Sachverhalt / Fragen:

    Upload Schreiben der Bußgeldbehörde:

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