Geschwindigkeitsmessung mit Riegl FG 21-P – Voraussetzungen und Angriffspunkte

Das Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21-P gehört schon seit längerer Zeit wie z.B. ESO ES 3.0 und PoliscanSpeed zu den „Klassikern“ der Verkehrsüberwachung. Durch seine handliche Art kann die „Laserpistole“ nahezu überall eingesetzt werden. Seine Tücke besteht darin, dass die Messungen nicht fotografisch festgehalten werden und auch die Messwertbildung nachträglich nicht nachvollziehbar ist. Dennoch ist es durch die PTB zugelassen und damit grundsätzlich für ein „standardisiertes Messverfahren“ geeignet.

Wir verfügen über viel Erfahrung mit diesem Messgerät und kennen daher seine Schwächen. Nutzen Sie zur weiteren Information gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Wie funktioniert das Gerät?

Das Gerät selbst sendet Infrarot-Lichtimpulse aus, welche von anderen Gegenständen, z.B. einem Fahrzeug, reflektiert werden. Die Auswerteeinrichtung misst das Zeitintervall zwischen dem Sende- und dem Empfangsimpuls, woraus sich dann die Entfernung des Objektes vom Messgerät ergibt. Aus der Veränderung der Entfernung während der Messzeit wird die Geschwindigkeit des sich bewegenden Objektes ermittelt und am Messgerät zur Anzeige gebracht. Hierbei muss die Fortbewegung des Objektes in strengen Grenzen konstant sein, anderenfalls erfolgt eine Annullierung der Messung.

Auf dem Messgerät wird die Geschwindigkeit sowie die Entfernung bei Messbeginn in Metern angezeigt. Diese Werte sollen den Betroffenen auch zur Kenntnis gebracht werden.

Welche Schwachstellen gibt es?

Noch mehr als bei allen anderen Messgeräten gilt es hier, die „Schwachstelle Mensch“ zu beachten. Da eine nachträgliche Überprüfung der Messung nicht möglich ist, gilt ein besonderes Augenmerk darauf, ob der Messbeamte das Gerät entsprechend den Vorgaben der Gebrauchsanweisung zum Einsatz gebracht hat. Hier liegen viele Fehlerquellen insbesondere in der Einrichtung und Inbetriebnahme des Messgerätes. Es ist eine Vielzahl von Tests durchzuführen, was von den Messbeamten erstaunlich oft nicht ausreichend beachtet wird. An dieser Stelle ist eine genaue Befragung gefordert.

Ein weiteres Problem liegt in der sicheren Zuordnung der Messung zum Fahrzeug. Vor allem in großer Entfernung und bei Motorrädern treten hier Fehler auf, die zur Einstellung von Bußgeldverfahren führen.

Wie lassen sich Fehler aufdecken?

Eine erste Maßgabe bietet die Akteneinsicht durch den Verteidiger. Hier lassen sich in einigen Fällen bereits formelle Fehler oder Hinweise auf Fehler bei der Bedienung des Messgerätes durch unzureichende Protokollierung aufdecken. Größte Erkenntnisquelle bleibt jedoch der Messbeamte und dessen Aussage in einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Dies ist auch der Hauptgrund, warum Messungen mit diesem Messgerät fast ausnahmslos zu Gericht gebracht werden.

    kostenlose Erstanfrage

    Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein. Mit Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Hierdurch entstehen keine Kosten. Viele Bußgeldbehörden ermöglichen mittlerweile einen Online-Zugang zu den Beweisfotos. Anhand derer kann eine Vorabprüfung vorgenommen werden. Bitte übersenden Sie uns daher - falls technisch möglich - gerne das aktuellste Schreiben der Bußgeldbehörde im Anhang. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

    Die Ersteinschätzung erfolgt in aller Regel binnen eines Werktages. Sollten innerhalb kurzer Zeit Fristen ablaufen, melden Sie sich bitte unbedingt zusätzlich telefonisch bei uns!

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    (Diese Angabe dient der schnellen Einschätzung, ob unverzügliche Schritte eingeleitet werden müssen. Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist von 14 Tagen bei Bußgeldbescheiden!)

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