Hinsichtlich bestimmter Leistungen bieten wir einen besonderen Service an: den Anwalt zum Festpreis. Sie erhalten eine individuelle Beratung zu einem vorher bestimmten Festpreis. Nach Ihrer Bestellung melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und leiten alles Erforderliche in die Wege. Folgende Leistungen bieten wir zum Festpreis an:
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Akteneinsicht in Bußgeldsachen – 49,00 €
Die Polizei oder die Bußgeldstelle hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Beantragen Sie als Erstes Akteneinsicht.
Akteneinsicht in die Ermittlungsakte
Sobald den Bußgeldstellen Informationen für eine mögliche begangene Ordnungswidrigkeit vorliegen, meistens weil jemand Sie bei dieser Ordnungswidrigkeit festgestellt hat (entweder persönlich oder mittels Messtechnik), nehmen diese die Ermittlungen auf und legen eine Bußgeldakte an. In dieser Bußgeldakte werden idealerweise sämtliche Beweismittel aufgezeichnet, insbesondere sämtliche Aussagen der vernommenen Zeugen, Messprotokolle, Beweisfotos, Eichunterlagen und sonstige Ermittlungsergebnisse der beteiligten Beamten.
Die Bußgeldakte ist Entscheidungsgrundlage der Bußgeldbehörden und Gerichte für das weitere Vorgehen. Nur wer die Bußgeldakte kennt, weiß, was auf ihn zukommt und kann sich darauf vorbereiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen der Bußgeldstelle bzw. dem Gericht gegen Sie vorliegen, benötigen Sie Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt kann umfassend Akteneinsicht beantragen.
Wir stellen den Antrag auf Akteneinsicht
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet, dass wir bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und beantragen, die Bußgeldakte an den Kanzleisitz zu senden. Die Aktenversendungspauschale von 12 Euro und das Rückporto sind im Preis nicht enthalten und zusätzlich zu zahlen. Nach Erhalt der Bußgeldakte werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen den Umfang der Bußgeldakte mitteilen und mit Ihnen die Ersteinschätzung des Falles besprechen.
Umfang der Akteneinsicht bestimmen
Sie können entscheiden, in welchem Umfang Sie eine Kopie der Ermittlungsakte wollen. Für die ersten 50 Seiten werden zusätzlich zum Festpreis pro Seite 0,50 € zuzgl. MwSt. berechnet, für jede weitere Seite 0,15 € zuzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Benötigte Unterlagen/Informationen
Wir benötigen für die Akteneinsicht das Aktenzeichen oder die bisherigen Schreiben von der Bußgeldstelle oder dem Gericht.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Besprechung der Ersteinschätzung des Falles umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 15 Minuten.
Beachten Sie
Eine Überwachung laufender Fristen beinhaltet dieses Rechtsprodukt nicht. Die Zusendung der Bußgeldakte kann sich verzögern, wenn diese unter Umständen von der Bußgeldstelle zurückgehalten wird (z. B. aus ermittlungstaktischen Gründen). Eine Einsicht und Kopie der Bußgeldakte vor Ort bei den Bußgeldstellen sowie eine Beratung, eine Stellungnahme an die Behörden oder Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten. Für eine anwaltliche Beratung müssen wir gesondert beauftragt werden.
Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.
Bußgeldbescheid prüfen – 99,00 €
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, da Sie z. B. geblitzt wurden, es droht ein Fahrverbot und Sie möchten dagegen vorgehen? Sie wollen wissen, welche Erfolgsaussichten bei einem Einspruch bestehen?
Zweck der Prüfung
Der Bußgeldbescheid ist ein rechtliches Instrument, mit dem Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Meistens handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer). Ein Bußgeldbescheid ergeht immer dann, wenn die Behörde Ihr Vergehen entweder nicht mehr für so geringfügig hält, dass eine Verwarnung ausreichend wäre, oder Sie die Verwarnung nicht akzeptiert haben.
Trotzdem ist die Behörde nicht immer im Recht und es gibt viele Gründe, die einen Bußgeldbescheid rechtswidrig machen. Der Bußgeldbescheid kann beispielsweise rechtswidrig sein, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung fehlerhaft gemessen wurde, Sie nicht angehört wurden oder Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit gar nicht begangen haben oder die Ordnungswidrigkeit verjährt ist. Solche Fehler müssen Sie aber aktiv geltend machen, denn erst nach einem Einspruch wird der Bußgeldbescheid von einem Gericht überprüft. Allerdings fallen mit dem gerichtlichen Verfahren weitere Kosten an, die im Falle der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides von Ihnen zu tragen sind. Mit der anwaltlichen Prüfung können die Erfolgsaussichten abgeschätzt werden.
Wir überprüfen den Bußgeldbescheid
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Überprüfung eines Bußgeldbescheides. Wir werden Akteneinsicht beantragen und anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Die Aktenversendungspauschale von 12 Euro ist im Preis nicht enthalten und zusätzlich zu zahlen. Auf dieser Grundlage beraten wir Sie, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.
Benötigte Unterlagen
Wir benötigen für die Prüfung den Bußgeldbescheid und eine Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Verpassen Sie nicht die Einspruchsfrist. Die Frist beträgt ab Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen, sodass der Einspruch häufig am Einhalten der Einspruchsfrist scheitert. Die Überwachung der Frist ist von diesem Rechtsprodukt nicht umfasst. Ist eine Prüfung vor Ablauf der Frist nicht möglich, können Sie auch vorsorglich Einspruch einlegen, der gegebenenfalls nach der Prüfung wieder zurückgenommen werden kann.
Sollen wir für Sie Einspruch einlegen, muss dies gesondert beauftragt werden, denn das Rechtsprodukt umfasst nur die Prüfung, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hat.
Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse hat im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten.
Verkehrszivilrecht
Erstberatung nach Verkehrsunfall – 49,00 €
Wer ersetzt den Schaden nach einem Verkehrsunfall? Welche Ansprüche stehen Ihnen als Geschädigtem zu und in welcher Höhe? Welche Schäden ersetzt die Teil- oder Vollkaskoversicherung? Was müssen Sie als Verursacher beachten?
Sie sollten Ihre Möglichkeiten und Pflichten kennen
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Ihnen viele verschiedene Ansprüche zustehen, denn der Verursacher des Unfalls muss alle Schäden ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind. Zu den wichtigsten Schadensersatzpositionen gehören die Reparaturkosten bzw. die Wertminderung des Autos, die Kosten für einen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung, die Kosten für ein Sachverständigengutachten, die Abschleppkosten und Ihre Rechtsanwaltskosten. Wurden Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt, haben Sie möglicherweise Ansprüche auf Zahlung von Heilungskosten, Schmerzensgeld, Schockschäden, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden. Im Todesfall stehen für Angehörige weitere Schadensersatzansprüche (z. B. Ersatz des Unterhalts, Erstattung der Beerdigungskosten) im Raum.
Als Verursacher eines Unfalls haben Sie eine Vielzahl von Pflichten. Sie müssen z. B. Ihre Versicherung schnellstmöglich informieren und werden von der Polizei und der Versicherung aufgefordert, sich zum Unfallgeschehen zu äußern und etliche Fragen zu beantworten. Daneben stellt sich die Frage, ob und welche Schäden die Versicherung übernimmt, welche Obliegenheiten Sie erfüllen müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, und was mit Ihren eigenen Schäden passiert. Zudem kommt bei einem Unfall mit Personenschäden auch das Strafrecht schnell ins Spiel.
Wir klären Sie über Ihre Ansprüche und Pflichten auf
Das Rechtsprodukt der Erstberatung beinhaltet nach Schilderung des Falls eine anwaltliche Erstprüfung, Ersteinschätzung der Rechtslage, und je nach geschildertem Fall, eine Aufklärung über Ihre Ansprüche, Pflichten und Möglichkeiten. Weiter erfolgt im Rahmen der Erstberatung eine Empfehlung, welche Maßnahmen Sie ergreifen und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Wir benötigen für die Beratung die Schilderung des Falls aus Ihrer Sicht und gegebenenfalls ärztliche Atteste, das polizeiliche und/oder das von Ihnen selbst angefertigte Unfallprotokoll.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Die Beratung mit uns kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Das Rechtsprodukt umfasst nur eine Erstberatung nach einem Verkehrsunfall. Ein Tätigwerden gegenüber dem Schädiger, Versicherungen oder Behörden oder die Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten.
Erstberatung Autokauf oder -verkauf – 49,00 €
Sie haben Ihr Auto verkauft und der Käufer möchte das Auto zurückgeben, macht Mängel geltend oder zahlt den Kaufpreis nicht? Sie haben ein Auto gekauft, das nach kurzer Zeit nicht mehr läuft oder sonstige Mängel hat?
Zweck der Beratung
Gerade beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen sind Probleme nach dem Kauf keine Seltenheit. Im Streitfall kann der Autokauf für beide Seiten – sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer –nervenaufreibend sein. Da oft Unklarheit über die Rechtslage herrscht, werden Gewährleistungsrechte nicht richtig ausgeübt oder Verteidigungsmöglichkeiten nicht genutzt.
Mit der anwaltlichen Prüfung wird die Rechtslage geprüft und Sie werden über die gegenseitigen Rechte bzw. Möglichkeiten aufgeklärt. Bei der Erstberatung für Autokauf oder Autoverkauf werden Sie z.B. über die Rechtslage bei Mängeln am Fahrzeug aufgeklärt und darüber informiert, ob tatsächlich Gewährleistungsrechte bestehen oder ob diese vertraglich ausgeschlossen wurden, ob der Fehler am Auto überhaupt einen Sachmangel im rechtlichen Sinne darstellt und welche Rechte Sie als Käufer bzw. Pflichten als Verkäufer haben.
Wir überprüfen den Kaufvertrag
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Überprüfung des Autokaufvertrags vor Unterzeichnung bzw. eine rechtliche Erstberatung, wenn nach dem Kauf oder Verkauf eines Autos nachträglich Probleme auftreten. Wir werden anhand des Autokaufvertrages und des von Ihnen geschilderten Sachverhalts die Rechtslage prüfen, Ihnen die Rechte und Möglichkeiten von beiden Seiten erläutern und die weiteren Schritte empfehlen.
Benötigte Unterlagen
Wir benötigen für die Prüfung der Rechtslage den Autokaufvertrag, und soweit relevant, die Unterlagen für das Fahrzeug (Fahrzeugpapiere usw.) und die Schilderung des Falls aus Ihrer Sicht.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet nur die Überprüfung der Rechtslage und eine erste Beratung über Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten. Ein Tätigwerden gegenüber dem anderen Vertragspartner ist von diesem Rechtsprodukt nicht umfasst. Hierzu müssen wir gesondert beauftragt werden.
Verkehrsstrafrecht
Akteneinsicht in Strafsachen – 49,00 €
Die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Sie haben einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Beantragen Sie als Erstes Akteneinsicht.
Akteneinsicht in die Ermittlungsakte
Sobald den Ermittlungsbehörden, sei es der Polizei oder Staatsanwaltschaft, Informationen für eine mögliche begangene Straftat vorliegen, z. B. weil jemand gegen Sie Anzeige erstattet hat oder Sie in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt sind, nehmen diese die Ermittlungen auf und legen eine Ermittlungsakte an. In dieser Ermittlungsakte werden sämtliche Beweismittel aufgezeichnet, insbesondere sämtliche Aussagen der vernommenen Zeugen und weiteren Verdächtigen sowie die Ermittlungsergebnisse der beteiligten Beamten.
Die Ermittlungsakte ist Entscheidungsgrundlage der Ermittlungsbehörden und Gerichte für das weitere Vorgehen. Nur wer die Ermittlungsakte kennt, weiß, was auf ihn zukommt und kann sich darauf vorbereiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen der Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht gegen Sie vorliegen, benötigen Sie Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt kann umfassend Akteneinsicht beantragen.
Wir stellen den Antrag auf Akteneinsicht
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet, dass wir bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und beantragen, die Ermittlungsakte an den Kanzleisitz zu senden. Die Aktenversendungspauschale von 12 Euro und das Rückporto sind im Preis nicht enthalten und zusätzlich zu zahlen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen den Umfang der Ermittlungsakte mitteilen und mit Ihnen die Ersteinschätzung des Falles besprechen.
Umfang der Akteneinsicht bestimmen
Sie können entscheiden, in welchen Umfang Sie eine Kopie der Ermittlungsakte wollen. Für die ersten 50 Seiten werden zusätzlich zum Festpreis pro Seite 0,50 € zuzgl. MwSt. berechnet, für jede weitere Seite 0,15 € zuzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Benötigte Unterlagen/Informationen
Wir benötigen für die Akteneinsicht das Aktenzeichen oder die bisherigen Schreiben von Polizei, Staatsanwalt oder Gericht.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Besprechung der Ersteinschätzung des Falles umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 15 Minuten.
Beachten Sie
Eine Überwachung laufender Fristen beinhaltet dieses Rechtsprodukt nicht. Die Zusendung der Ermittlungsakte kann sich verzögern, wenn diese unter Umständen von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten wird (z. B. aus ermittlungstaktischen Gründen). Eine Einsicht und Kopie der Ermittlungsakte vor Ort bei den Ermittlungsbehörden sowie eine Beratung, eine Stellungnahme an die Behörden oder Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten. Für eine anwaltliche Beratung müssen wir gesondert beauftragt werden.
Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.
Erstberatung in Strafsachen – 99,00 €
Die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sie wollen sich richtig verhalten und keine Fehler begehen?
Sie sollten Ihre Rechte kennen
Verdächtigt man Sie, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen, aber Sie können auch Angaben zur Sache machen. Im Visier der Ermittlungsbehörden stellt sich meist die Frage, welches Verhalten richtig ist. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie zu jeder Zeit das Recht, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Strafverteidigung haben Sie, wenn Sie Ihren Anwalt so früh wie möglich einschalten.
Mit unbedachten oder gar gut gemeinten Äußerungen können Sie schwerwiegende Fehler machen. Deshalb sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, bevor Sie irgendwelche Aussagen im Ermittlungsverfahren machen. So lassen sich taktische Fehler vermeiden, die sich auch von guten Strafrechtsanwälten im Strafverfahren nur schwer korrigieren lassen.
Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und geben erste Handlungsempfehlungen
Das Rechtsprodukt der Erstberatung beinhaltet nach Schilderung des Falles eine anwaltliche Erstprüfung, Ersteinschätzung der Rechtslage und, je nach geschildertem Fall, eine Aufklärung über laufende Fristen.
Weiter erfolgt im Rahmen der Erstberatung eine Empfehlung, wie Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht verhalten und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Wir benötigen für die Erstberatung – soweit vorhanden – Anschreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder anderer Behörden sowie die Schilderung des Falls aus Ihrer Sicht. Weitere notwendige Informationen werden wir nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich abfragen.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Die Beratung mit uns kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die anwaltliche Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Das Rechtsprodukt beinhaltet lediglich eine Ersteinschätzung des von Ihnen geschilderten Falls und eine erste Handlungsempfehlung. Eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, eine Stellungnahme an die Behörden oder Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten.
Akteneinsicht und Erstberatung in Strafsachen – 139,00 €
Die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sie wollen sich richtig verhalten und keine Fehler begehen? Beantragen Sie Akteneinsicht und lassen Sie sich umfassend beraten.
Lernen Sie Ihre Rechte kennen und sorgen Sie für Waffengleichheit
Verdächtigt man Sie, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen, aber Sie können auch Angaben zur Sache machen. Im Visier der Ermittlungsbehörden stellt sich meist die Frage, welches Verhalten richtig ist. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie zu jeder Zeit das Recht, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Strafverteidigung haben Sie, wenn Sie Ihren Anwalt so früh wie möglich einschalten.
Mit unbedachten oder gar gut gemeinten Äußerungen können Sie schwerwiegende Fehler machen. Deshalb sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, bevor Sie irgendwelche Aussagen im Ermittlungsverfahren machen. So lassen sich taktische Fehler vermeiden, die sich auch von guten Strafrechtsanwälten im Strafverfahren nur schwer korrigieren lassen. Der erste Schritt hierbei ist die Akteneinsicht durch den Verteidiger.
Sobald den Ermittlungsbehörden, sei es der Polizei oder Staatsanwaltschaft, Informationen für eine mögliche begangene Straftat vorliegen, z. B. weil jemand gegen Sie Anzeige erstattet hat oder Sie in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt sind, nehmen diese die Ermittlungen auf und legen eine Ermittlungsakte an. In dieser Ermittlungsakte werden sämtliche Beweismittel aufgezeichnet, insbesondere sämtliche Aussagen der vernommenen Zeugen und weiteren Verdächtigen sowie die Ermittlungsergebnisse der beteiligten Beamten.
Die Ermittlungsakte ist Entscheidungsgrundlage der Ermittlungsbehörden und Gerichte für das weitere Vorgehen. Nur wer die Ermittlungsakte kennt, weiß, was auf ihn zukommt und kann sich darauf vorbereiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen der Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht gegen Sie vorliegen, benötigen Sie Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt kann umfassend Akteneinsicht beantragen und Sie anhand des Akteninhalts umfassend beraten.
Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und geben Handlungsempfehlungen
Das Rechtsprodukt der Erstberatung beinhaltet, dass wir bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und beantragen, die Ermittlungsakte an den Kanzleisitz zu senden. Die Aktenversendungspauschale von 12 Euro und das Rückporto sind im Preis nicht enthalten und zusätzlich zu zahlen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen den Umfang der Ermittlungsakte mitteilen und mit Ihnen die weitere Beratung besprechen. Anhand des Akteninhalts und Ihrer Schilderung des Falles erfolgt eine anwaltliche Erstprüfung, Ersteinschätzung der Rechtslage und, je nach geschildertem Fall, eine Aufklärung über laufende Fristen.
Weiter erfolgt im Rahmen der Erstberatung eine Empfehlung, wie Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht verhalten und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.
Sie können entscheiden, in welchem Umfang Sie eine Kopie der Ermittlungsakte wollen. Für die ersten 50 Seiten werden zusätzlich zum Festpreis pro Seite 0,50 € zuzgl. MwSt. berechnet, für jede weitere Seite 0,15 € zuzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Benötigte Unterlagen/Informationen
Wir benötigen für die Akteneinsicht und Erstberatung alle Ihnen vorliegenden Anschreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder anderer Behörden sowie die Schilderung des Falls aus Ihrer Sicht. Weitere notwendige Informationen werden wir nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich abfragen.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie im Anschluss an die Akteneinsicht nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die anwaltliche Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Eine Überwachung laufender Fristen beinhaltet dieses Rechtsprodukt nicht. Die Zusendung der Ermittlungsakte kann sich verzögern, wenn diese unter Umständen von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten wird (z. B. aus ermittlungstaktischen Gründen). Eine Einsicht und Kopie der Ermittlungsakte vor Ort bei den Ermittlungsbehörden sowie eine Beratung, eine Stellungnahme an die Behörden oder Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten. Für eine anwaltliche Vertretung müssen wir gesondert beauftragt werden.
Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.
Zur Bestellseite – Bitte geben Sie unter “Zusätzliche Nachricht an den Anwalt” an, dass Sie eine Akteneinsicht UND Erstberatung zum Pauschalpreis von 139,00 € wünschen.
Erstberatung für Opfer einer Straftat – 49,00 €
Sie wurden Opfer einer Straftat? Sie wollen, dass der Täter bestraft wird? Sie wissen nicht, welche Rechte Sie als Opfer haben, oder sind verunsichert? Eine anwaltliche Erstberatung kann viele Fragen klären.
Zweck der Prüfung
Während Täter schwerer Straftaten einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen, fühlen sich Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen oft allein gelassen. Dabei haben Opfer von Straftaten viele Rechte und die Möglichkeit, sich im Strafverfahren durch einen Zeugenbeistand unterstützen zu lassen. Ihre rechtlichen Interessen können Sie im Rahmen einer Neben- oder Adhäsionsklage vertreten und durchsetzen lassen. Während die Nebenklage dazu dient, Ihnen Genugtuung zu verschaffen, können Sie mit dem Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche (z. B. auf Schmerzensgeld) unmittelbar im Strafverfahren geltend machen.
Die Nebenklage ist nur für bestimmte Straftaten (z. B. Freiheitsdelikte, Körperverletzung, Sexualdelikte) zugelassen, hat aber weitreichende Folgen. Wenn Sie sich mit der Nebenklage an die Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen, sind Sie nicht mehr nur Zeuge, sondern Prozessbeteiligter. Dadurch haben Sie weitreichendere Rechte im Strafverfahren. Mit der anwaltlichen Prüfung können Sie Ihre Möglichkeiten abschätzen.
Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und Ihr weiteres Vorgehen
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Wir werden anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Dabei beraten wir Sie insbesondere dazu, ob ein Strafantrag gestellt werden sollte, und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf, wie Sie sich im Strafverfahren durch einen Zeugenbeistand unterstützen lassen können oder ob Sie Ihre Interessen durch eine Neben- oder Adhäsionsklage durchsetzen sollten. Falls Sie vom Täter um einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gebeten wurden, werden wir Sie über das Verfahren aufklären und beraten, ob Sie sich auf den TOA einlassen sollten.
Benötigte Unterlagen
Wir benötigen für die Beratung neben der Schilderung des Sachverhalts etwaige Behördenschreiben wie beispielsweise Ihre Ladung als Zeuge.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Einige Straftaten werden nur dann verfolgt, wenn Sie als Opfer einen Strafantrag stellen. Manche Straftaten „verjähren“ dabei innerhalb von drei Monaten, wenn kein Strafantrag gestellt wird. Die Überwachung der Frist ist von diesem Rechtsprodukt nicht umfasst.
Das Rechtsprodukt umfasst nur die Erstberatung. Sollen wir gegen den Straftäter tätig werden oder Strafantrag stellen, müssen wir gesondert beauftragt werden.