Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts immer erforderlich und somit sind die dadurch ausgelösten Kosten vom Schädiger zu erstatten. Einen einfach gelagerten Sachverhalt, für welchen der BGH die Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe verneint hat, gibt es grundsätzlich nicht mehr.
(AG Hamburg, Urteil vom 31.01.2018 – 20a C 451/17)
Wenn Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, ist dies für Sie schon ohne weiteres ein ärgerliches Ereignis. Sie wurden verletzt und / oder Ihr Fahrzeug hat Schaden genommen. Wollen Sie Ihre Schäden ersetzt verlangen, steht ein erheblicher bürokratischer Aufwand vor Ihnen. Hinzu kommt noch, dass die Haftpflichtversicherer mit ihrem „Schadenmanagement“ versuchen, die Schadensersatzbeträge möglichst klein zu halten. So werden Sie – natürlich – nicht über alle Ihnen zustehenden Ansprüche informiert.
Wir kennen Ihre Situation aus einer Vielzahl durchgeführter Unfallregulierungen. Wir kennen auch die Tricks der Versicherer und sind der einzige Ansprechpartner, der nur für Ihre Interessen da ist. Wir setzen uns mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung, nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab und setzen alle Ansprüche durch, die Ihnen zustehen. Wenden Sie sich daher möglichst schnell nach dem Unfall an uns, damit Ihnen keine Ansprüche entgehen.
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit haben der Unfallgegner und seine Versicherung zu tragen, soweit Ihnen ein Verschulden nachzuweisen ist.
Über mögliche Ansprüche informieren wir Sie auf den folgenden Seiten. Hilfreich ist es, wenn Sie unmittelbar nach dem Unfall folgende „10 Gebote“ beachten:
- Fotos von der Unfallsituation machen!
- Kennzeichen und Namen des Unfallgegners notieren!
- Die Polizei rufen!
- Name und Anschrift (oder zumindest Telefonnummer) von Zeugen notieren!
- Keine Äußerungen zum Unfallgeschehen gegenüber der Polizei!
- Gehen Sie zum Arzt!
- Bringen Sie das Fahrzeug zum Gutachter!
- Führen Sie ein Unfalltagebuch!
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber!
- Gehen Sie zum Anwalt!