Verkehrsstrafrecht

Wird gegen Sie wegen eines Verkehrsdeliktes ermittelt? Liegt Ihnen ein Strafbefehl vor oder hat man Ihnen gar schon den Führerschein abgenommen? In solchen Situationen sollten Sie sich des Beistandes eines auf Verkehrsrecht ausgerichteten Verteidigers bedienen.

Wir sind bereits in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich als Verteidiger in Verkehrsstrafsachen aufgetreten. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte erarbeiten wir die für Ihre Angelegenheit beste Verteidigungsstrategie und führen die Korrespondenz mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Oberstes Ziel ist hierbei die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit Hauptverhandlung.

Setzen Sie sich daher möglichst schnell, nachdem Sie von den Ermittlungen gegen Sie erfahren haben, mit uns in Verbindung. Machen Sie zuvor keine Angaben zur Sache! Eine Stellungnahme sollte frühestens nach Akteneinsicht erfolgen und auch nur dann, wenn es Sinn macht. Hierzu beraten wir Sie gerne.

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