Neben der Staatsanwaltschaft und der Bußgeldstelle wirft gelegentlich auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde ein Auge auf Ihren Führerschein. Will die Behörde Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen oder werden Sie zum „Idiotentest“ vorgeladen? In diesen Situationen hilft meist nur der Weg zum Anwalt.
Wir kennen die Voraussetzungen, unter denen „fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen“ wie z.B. die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder als letztes Mittel die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich sind. Fehler auch formeller Natur sind nicht selten und führen dazu, dass die Maßnahmen der Behörden rechtswidrig sind. Wir nehmen Einsicht in die Fahrerlaubnisakte und spüren diese Fehler auf. Anschließend vertreten wir Sie gegenüber der Behörde und dem Gericht mit dem Ziel, ihre Mobilität zu erhalten bzw. wiederzuerlangen.
Treten Sie daher mit uns in Kontakt und lassen Sie sich beraten, auf welchem Wege Sie am günstigsten fahren, statt zu laufen.