Straftatbestände

Zu den am häufigsten vorkommenden Verkehrsdelikten zählen:

das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“, § 142 StGB)
die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
die Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Wir von der Kanzlei für Verkehrsrecht kennen uns mit diesen Tatbeständen aus und erarbeiten nach Akteneinsicht die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf, um die Schaffung unveränderlicher Fakten zu vermeiden!

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