Poliscan Redlight

Bei dem relativ neuen Messgerät Poliscan Redlight handelt es sich um das erste stationäre Rotlichtüberwachungsgerät, welches komplett ohne Induktionsschleifen oder sonstige Sensoren auskommt. Das Messgerät wird vor allem in Berlin derzeit geradezu inflationär aufgebaut.

Wie funktioniert das Gerät?

Die Funktionsweise ist ähnlich dem Messgerät PoliscanSpeed, welches für die Geschwindigkeitsmessung konzipiert wurde. Anhand der Korrespondenz zwischen Gerät und Fahrzeug mittels Laserstrahlen ist das Gerät in der Lage, zu jedem Zeitpunkt die Entfernung eines Fahrzeuges zum Standort der Anlage festzustellen.

Die Entfernung der Haltelinie zum Messgerät wird vor der ersten Inbetriebnahme des Gerätes manuell eingemessen und gespeichert. Außerdem gibt es eine Schaltung zwischen Ampel und Messgerät, welche sicher stellen soll, dass Messungen nur während der Rotphase durchgeführt werden.

Jedes Fahrzeug, welches die Haltelinie während der Rotphase passiert, löst ein erstes Foto unmittelbar nach der Haltelinie und ein zweites „in zur Fahreridentifizierung geeigneter“ Fotoposition aus. Mit dem zweiten Foto wird zudem die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Kreuzungsbereich dokumentiert.

Zu beachten ist, dass zumindest nach der Gerätezulassung kein Toleranzabschlag auf den gemessenen Wert notwendig ist, da das Gerät unmittelbar an der Haltelinie misst.

Welche Schwachstellen gibt es?

Da das Messgerät noch relativ jung auf dem Markt ist, tun sich Sachverständige und Rechtsanwälte noch etwas schwer damit, das Gerät einzuordnen. Grundsätzlich lassen sich jedoch – ähnlich der Probleme beim Geschwindigkeitsmessgerät – folgende Angriffspunkte feststellen:

Eine Plausibilitätsberechnung anhand von Zusatzdaten zur Messung ergibt in einigen Fällen, dass die angezeigte Rotlichtzeit technisch nicht nachvollziehbar ist und zumindest nach unten korrigiert werden muss.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Dies führt nach hiesiger Auffassung dazu, dass von einem standardisierten Messverfahren keine Rede sein kann.

Wie lassen sich Fehler aufdecken?

In einigen Bundesländern, z.B. Berlin und Brandenburg, gibt es zumeist die Möglichkeit der Online-Einsicht in die Beweisfotos, anhand derer eine erste kursorische Prüfung vorgenommen werden kann. Dies gehört zum Leistungsumfang unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Anhaltspunkte für Fehlmessungen, die sich nicht unmittelbar aus den Bildern ergeben, können nur im Wege der Akteneinsicht und weiteren Sachverhaltsaufklärung durch den Rechtsanwalt ermittelt werden. Hier arbeiten wir auch eng mit technischen Sachverständigen zusammen, welche die Messungen überprüfen.

    kostenlose Erstanfrage

    Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein. Mit Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Hierdurch entstehen keine Kosten. Viele Bußgeldbehörden ermöglichen mittlerweile einen Online-Zugang zu den Beweisfotos. Anhand derer kann eine Vorabprüfung vorgenommen werden. Bitte übersenden Sie uns daher - falls technisch möglich - gerne das aktuellste Schreiben der Bußgeldbehörde im Anhang. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

    Die Ersteinschätzung erfolgt in aller Regel binnen eines Werktages. Sollten innerhalb kurzer Zeit Fristen ablaufen, melden Sie sich bitte unbedingt zusätzlich telefonisch bei uns!

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    (Diese Angabe dient der schnellen Einschätzung, ob unverzügliche Schritte eingeleitet werden müssen. Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist von 14 Tagen bei Bußgeldbescheiden!)

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