Bei einem Verkehrsunfall wird in aller Regel das Fahrzeug mehr oder weniger stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Fahrzeugschaden ist vom Unfallgegner zu ersetzen, wenn er verantwortlich für den Unfall ist. Gegebenenfalls besteht zumindest ein Anspruch auf Teilzahlung, wenn sich aus dem Unfallgeschehen eine Haftungsquote ergibt.
Versicherer versuchen zumeist, die einzelnen Schadenspositionen klein zu reden oder gegenüber dem unbedarften Anspruchsteller gar nicht erst zu erwähnen. Vor allem soll der Weg zum Rechtsanwalt vermieden werden, da dieser an alles denken wird. Sie gehen jedoch kein Risiko ein, da die Rechtsanwaltskosten vom Unfallgegner zu übernehmen sind, wenn dieser auch dem Grunde nach haftet.
Nutzen Sie daher Ihre Möglichkeiten und melden Sie uns kostenlos Ihren Unfall. Wir kümmern uns um alles weitere.
An folgende Schadenspositionen sollte nach einem Verkehrsunfall vornehmlich gedacht werden:
in jedem Falle
Sachverständigengebühren / Kostenvoranschlag
Mietwagenkosten
Nutzungsausfall
Unkostenpauschale
Standkosten
ggf. Kreditkosten / Zinsen
Schäden an Gegenständen im Fahrzeug
Rechtsanwaltskosten
im Reparaturschadensfall
im Totalschadensfall
Totalschadensbetrag
Wiederbeschaffungskosten
Benzinkosten
Denken Sie daran: Die Versicherung ist nur so nett zu Ihnen, weil Sie Ihre Ansprüche klein halten will. Nur der Rechtsanwalt steht wirklich an Ihrer Seite und setzt all Ihre Ansprüche durch. Wir kennen die Punkte, auf die es ankommt und helfen Ihnen durch die Unfallregulierung.