TraffiStar S350

Bei dem Lasermessgerät TraffiStar S350 handelt es sich um ein in der Rechtsprechung derzeit viel diskutiertes Geschwindigkeitsmessgerät. Einige Gerichte sind der Auffassung, das im Jahre 2013 von der PTB zugelassene Messgerät sei nicht tauglich für ein standardisiertes Messverfahren.

Wie funktioniert das Gerät?

Die Funktionsweise ist sehr ähnlich dem Messgerät PoliscanSpeed. Auch hier werden mit einem Laser Lichtimpulse ausgesendet, welche von den nahenden Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Impulslaufzeit lässt sich die Entfernung der sich nähernden Objekte bestimmen und aus der Entfernungsveränderung errechnet sich dann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges.

Auch bei diesem Messgerät wird in das Messfoto ein Auswerterahmen eingezeichnet. Dieser unterliegt jedoch weitaus strengeren Anforderungen als der Rahmen bei PoliscanSpeed. Dies führt dazu, dass Verstöße gegen die Vorgaben des Herstellers leichter aufzudecken sind.

Welche Schwachstellen gibt es?

Grundsätzlich gibt es die gleichen Fehlerquellen bei PoliscanSpeed, da das Messgerät technisch auf der gleichen Grundlage beruht. Der Hersteller gibt zwar an, dass das Messgerät wesentlich genauer arbeite als das von der Konkurrenz, jedoch war dies bislang nicht nachprüfbar.

Im Rahmen einer Aktualisierung der Gerätesoftware wurden dann wesentliche zur Überprüfung der Messungen erforderliche Messwerte unterdrückt. Dies betrifft vor allem die sog. „Zeitstempel“ der Messwerte, wodurch eine Überprüfung der Weg-Zeit-Berechnungen unmöglich gemacht wird. Aus diesem Grunde kann man mangels besseren Wissens derzeit nicht von einem standardisierten Messverfahren ausgehen. Die entsprechenden Bußgeldverfahren sind daher einzustellen.

Wie lassen sich Fehler aufdecken?

In einigen Bundesländern, z.B. Berlin und Brandenburg, gibt es zumeist die Möglichkeit der Online-Einsicht in die Beweisfotos, anhand derer eine erste kursorische Prüfung vorgenommen werden kann. Dies gehört zum Leistungsumfang unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Anhaltspunkte für Fehlmessungen, die sich nicht unmittelbar aus den Bildern ergeben, können nur im Wege der Akteneinsicht und weiteren Sachverhaltsaufklärung durch den Rechtsanwalt ermittelt werden. Hier arbeiten wir auch eng mit technischen Sachverständigen zusammen, welche die Messungen überprüfen.

weiterführende Hinweise / Gerichtsentscheidungen

[11.11.2016] Verurteilung durch OLG Schleswig bestätigt – Gerätezulassung genügt, Überprüfbarkeit nicht notwendig

[07.11.2016] Freispruch des AG Stralsund – kein standardisiertes Messverfahren

[24.08.2016] Freispruch des AG Kassel – Weg-Zeit-Berechnung nicht nachvollziehbar

    kostenlose Erstanfrage

    Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein. Mit Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Hierdurch entstehen keine Kosten. Viele Bußgeldbehörden ermöglichen mittlerweile einen Online-Zugang zu den Beweisfotos. Anhand derer kann eine Vorabprüfung vorgenommen werden. Bitte übersenden Sie uns daher - falls technisch möglich - gerne das aktuellste Schreiben der Bußgeldbehörde im Anhang. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

    Die Ersteinschätzung erfolgt in aller Regel binnen eines Werktages. Sollten innerhalb kurzer Zeit Fristen ablaufen, melden Sie sich bitte unbedingt zusätzlich telefonisch bei uns!

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    (Diese Angabe dient der schnellen Einschätzung, ob unverzügliche Schritte eingeleitet werden müssen. Bitte beachten Sie die Einspruchsfrist von 14 Tagen bei Bußgeldbescheiden!)

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