Anwalt zum Festpreis

Hinsichtlich bestimmter Leistungen bieten wir einen besonderen Service an: den Anwalt zum Festpreis. Sie erhalten eine individuelle Beratung zu einem vorher bestimmten Festpreis. Nach Ihrer Bestellung melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und leiten alles Erforderliche in die Wege. Folgende Leistungen bieten wir zum Festpreis an:

Akteneinsicht in Strafsachen – 49,00 €

Die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Sie haben einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Beantragen Sie als Erstes Akteneinsicht.

Akteneinsicht in die Ermittlungsakte

Sobald den Ermittlungsbehörden, sei es der Polizei oder Staatsanwaltschaft, Informationen für eine mögliche begangene Straftat vorliegen, z. B. weil jemand gegen Sie Anzeige erstattet hat oder Sie in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt sind, nehmen diese die Ermittlungen auf und legen eine Ermittlungsakte an. In dieser Ermittlungsakte werden sämtliche Beweismittel aufgezeichnet, insbesondere sämtliche Aussagen der vernommenen Zeugen und weiteren Verdächtigen sowie die Ermittlungsergebnisse der beteiligten Beamten.

Die Ermittlungsakte ist Entscheidungsgrundlage der Ermittlungsbehörden und Gerichte für das weitere Vorgehen. Nur wer die Ermittlungsakte kennt, weiß, was auf ihn zukommt und kann sich darauf vorbereiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen der Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht gegen Sie vorliegen, benötigen Sie Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt kann umfassend Akteneinsicht beantragen.

Wir stellen den Antrag auf Akteneinsicht

Dieses Rechtsprodukt beinhaltet, dass wir bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und beantragen, die Ermittlungsakte an den Kanzleisitz zu senden. Die Aktenversendungspauschale von 12 Euro und das Rückporto sind im Preis nicht enthalten und zusätzlich zu zahlen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen den Umfang der Ermittlungsakte mitteilen und mit Ihnen die Ersteinschätzung des Falles besprechen.

Umfang der Akteneinsicht bestimmen

Sie können entscheiden, in welchen Umfang Sie eine Kopie der Ermittlungsakte wollen. Für die ersten 50 Seiten werden zusätzlich zum Festpreis pro Seite 0,50 € zuzgl. MwSt. berechnet, für jede weitere Seite 0,15 € zuzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Benötigte Unterlagen/Informationen

Wir benötigen für die Akteneinsicht das Aktenzeichen oder die bisherigen Schreiben von Polizei, Staatsanwalt oder Gericht.

Kein Termin in der Kanzlei notwendig

Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.

Ablauf und Dauer

Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Besprechung der Ersteinschätzung des Falles umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 15 Minuten.

Beachten Sie

Eine Überwachung laufender Fristen beinhaltet dieses Rechtsprodukt nicht. Die Zusendung der Ermittlungsakte kann sich verzögern, wenn diese unter Umständen von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten wird (z. B. aus ermittlungstaktischen Gründen). Eine Einsicht und Kopie der Ermittlungsakte vor Ort bei den Ermittlungsbehörden sowie eine Beratung, eine Stellungnahme an die Behörden oder Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten. Für eine anwaltliche Beratung müssen wir gesondert beauftragt werden.

Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.

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Erstberatung in Strafsachen – 99,00 €

Die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sie wollen sich richtig verhalten und keine Fehler begehen?

Sie sollten Ihre Rechte kennen

Verdächtigt man Sie, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen, aber Sie können auch Angaben zur Sache machen. Im Visier der Ermittlungsbehörden stellt sich meist die Frage, welches Verhalten richtig ist. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie zu jeder Zeit das Recht, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Strafverteidigung haben Sie, wenn Sie Ihren Anwalt so früh wie möglich einschalten.

Mit unbedachten oder gar gut gemeinten Äußerungen können Sie schwerwiegende Fehler machen. Deshalb sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, bevor Sie irgendwelche Aussagen im Ermittlungsverfahren machen. So lassen sich taktische Fehler vermeiden, die sich auch von guten Strafrechtsanwälten im Strafverfahren nur schwer korrigieren lassen.

Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und geben erste Handlungsempfehlungen

Das Rechtsprodukt der Erstberatung beinhaltet nach Schilderung des Falles eine anwaltliche Erstprüfung, Ersteinschätzung der Rechtslage und, je nach geschildertem Fall, eine Aufklärung über laufende Fristen.
Weiter erfolgt im Rahmen der Erstberatung eine Empfehlung, wie Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht verhalten und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.

Benötigte Unterlagen und Informationen

Wir benötigen für die Erstberatung – soweit vorhanden – Anschreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder anderer Behörden sowie die Schilderung des Falls aus Ihrer Sicht. Weitere notwendige Informationen werden wir nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich abfragen.

Kein Termin in der Kanzlei notwendig

Die Beratung mit uns kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.

Ablauf und Dauer

Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die anwaltliche Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.

Beachten Sie

Das Rechtsprodukt beinhaltet lediglich eine Ersteinschätzung des von Ihnen geschilderten Falls und eine erste Handlungsempfehlung. Eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, eine Stellungnahme an die Behörden oder Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten.

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Akteneinsicht und Erstberatung in Strafsachen – 139,00 €

Die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Sie wollen sich richtig verhalten und keine Fehler begehen? Beantragen Sie Akteneinsicht und lassen Sie sich umfassend beraten.

Lernen Sie Ihre Rechte kennen und sorgen Sie für Waffengleichheit

Verdächtigt man Sie, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, haben Sie das Recht zu schweigen, aber Sie können auch Angaben zur Sache machen. Im Visier der Ermittlungsbehörden stellt sich meist die Frage, welches Verhalten richtig ist. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie zu jeder Zeit das Recht, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Die besten Aussichten auf eine erfolgreiche Strafverteidigung haben Sie, wenn Sie Ihren Anwalt so früh wie möglich einschalten.

Mit unbedachten oder gar gut gemeinten Äußerungen können Sie schwerwiegende Fehler machen. Deshalb sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, bevor Sie irgendwelche Aussagen im Ermittlungsverfahren machen. So lassen sich taktische Fehler vermeiden, die sich auch von guten Strafrechtsanwälten im Strafverfahren nur schwer korrigieren lassen. Der erste Schritt hierbei ist die Akteneinsicht durch den Verteidiger.

Sobald den Ermittlungsbehörden, sei es der Polizei oder Staatsanwaltschaft, Informationen für eine mögliche begangene Straftat vorliegen, z. B. weil jemand gegen Sie Anzeige erstattet hat oder Sie in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt sind, nehmen diese die Ermittlungen auf und legen eine Ermittlungsakte an. In dieser Ermittlungsakte werden sämtliche Beweismittel aufgezeichnet, insbesondere sämtliche Aussagen der vernommenen Zeugen und weiteren Verdächtigen sowie die Ermittlungsergebnisse der beteiligten Beamten.

Die Ermittlungsakte ist Entscheidungsgrundlage der Ermittlungsbehörden und Gerichte für das weitere Vorgehen. Nur wer die Ermittlungsakte kennt, weiß, was auf ihn zukommt und kann sich darauf vorbereiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen der Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht gegen Sie vorliegen, benötigen Sie Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt kann umfassend Akteneinsicht beantragen und Sie anhand des Akteninhalts umfassend beraten.

Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und geben Handlungsempfehlungen

Das Rechtsprodukt der Erstberatung beinhaltet, dass wir bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und beantragen, die Ermittlungsakte an den Kanzleisitz zu senden. Die Aktenversendungspauschale von 12 Euro und das Rückporto sind im Preis nicht enthalten und zusätzlich zu zahlen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen den Umfang der Ermittlungsakte mitteilen und mit Ihnen die weitere Beratung besprechen. Anhand des Akteninhalts und Ihrer Schilderung des Falles erfolgt eine anwaltliche Erstprüfung, Ersteinschätzung der Rechtslage und, je nach geschildertem Fall, eine Aufklärung über laufende Fristen.
Weiter erfolgt im Rahmen der Erstberatung eine Empfehlung, wie Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht verhalten und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.

Sie können entscheiden, in welchem Umfang Sie eine Kopie der Ermittlungsakte wollen. Für die ersten 50 Seiten werden zusätzlich zum Festpreis pro Seite 0,50 € zuzgl. MwSt. berechnet, für jede weitere Seite 0,15 € zuzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Benötigte Unterlagen/Informationen

Wir benötigen für die Akteneinsicht und Erstberatung alle Ihnen vorliegenden Anschreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder anderer Behörden sowie die Schilderung des Falls aus Ihrer Sicht. Weitere notwendige Informationen werden wir nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich abfragen.

Kein Termin in der Kanzlei notwendig

Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.

Ablauf und Dauer

Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie im Anschluss an die Akteneinsicht nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die anwaltliche Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.

Beachten Sie

Eine Überwachung laufender Fristen beinhaltet dieses Rechtsprodukt nicht. Die Zusendung der Ermittlungsakte kann sich verzögern, wenn diese unter Umständen von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten wird (z. B. aus ermittlungstaktischen Gründen). Eine Einsicht und Kopie der Ermittlungsakte vor Ort bei den Ermittlungsbehörden sowie eine Beratung, eine Stellungnahme an die Behörden oder Teilnahme an Terminen ist in diesem Rechtsprodukt nicht enthalten. Für eine anwaltliche Vertretung müssen wir gesondert beauftragt werden.

Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.

Zur Bestellseite – Bitte geben Sie unter “Zusätzliche Nachricht an den Anwalt” an, dass Sie eine Akteneinsicht UND Erstberatung zum Pauschalpreis von 139,00 € wünschen.

Erstberatung für Opfer einer Straftat – 49,00 €

Sie wurden Opfer einer Straftat? Sie wollen, dass der Täter bestraft wird? Sie wissen nicht, welche Rechte Sie als Opfer haben, oder sind verunsichert? Eine anwaltliche Erstberatung kann viele Fragen klären.

Zweck der Prüfung

Während Täter schwerer Straftaten einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen, fühlen sich Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen oft allein gelassen. Dabei haben Opfer von Straftaten viele Rechte und die Möglichkeit, sich im Strafverfahren durch einen Zeugenbeistand unterstützen zu lassen. Ihre rechtlichen Interessen können Sie im Rahmen einer Neben- oder Adhäsionsklage vertreten und durchsetzen lassen. Während die Nebenklage dazu dient, Ihnen Genugtuung zu verschaffen, können Sie mit dem Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche (z. B. auf Schmerzensgeld) unmittelbar im Strafverfahren geltend machen.

Die Nebenklage ist nur für bestimmte Straftaten (z. B. Freiheitsdelikte, Körperverletzung, Sexualdelikte) zugelassen, hat aber weitreichende Folgen. Wenn Sie sich mit der Nebenklage an die Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen, sind Sie nicht mehr nur Zeuge, sondern Prozessbeteiligter. Dadurch haben Sie weitreichendere Rechte im Strafverfahren. Mit der anwaltlichen Prüfung können Sie Ihre Möglichkeiten abschätzen.

Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und Ihr weiteres Vorgehen

Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Wir werden anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Dabei beraten wir Sie insbesondere dazu, ob ein Strafantrag gestellt werden sollte, und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf, wie Sie sich im Strafverfahren durch einen Zeugenbeistand unterstützen lassen können oder ob Sie Ihre Interessen durch eine Neben- oder Adhäsionsklage durchsetzen sollten. Falls Sie vom Täter um einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gebeten wurden, werden wir Sie über das Verfahren aufklären und beraten, ob Sie sich auf den TOA einlassen sollten.

Benötigte Unterlagen

Wir benötigen für die Beratung neben der Schilderung des Sachverhalts etwaige Behördenschreiben wie beispielsweise Ihre Ladung als Zeuge.

Kein Termin in der Kanzlei notwendig

Sie können mit uns die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.

Ablauf und Dauer

Nach Kauf des Rechtsprodukts werden wir uns werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir können Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.

Beachten Sie

Einige Straftaten werden nur dann verfolgt, wenn Sie als Opfer einen Strafantrag stellen. Manche Straftaten „verjähren“ dabei innerhalb von drei Monaten, wenn kein Strafantrag gestellt wird. Die Überwachung der Frist ist von diesem Rechtsprodukt nicht umfasst.

Das Rechtsprodukt umfasst nur die Erstberatung. Sollen wir gegen den Straftäter tätig werden oder Strafantrag stellen, müssen wir gesondert beauftragt werden.

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