allgemeines Strafrecht

Ich verteidige überwiegend Mandanten im sogenannten allgemeinen Strafrecht. Hierunter wird der im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführte Katalog verschiedenster Straftaten verstanden.

Neben verschiedensten Straftatbeständen enthält das StGB auch Vorschriften über die Rechtsfolgen einer Straftat. An die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsfolgen ist jedes Gericht gebunden.

Eine Straftat kann insbesondere mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Fahrverbot geahndet werden. Neben den eigentlichen Strafen gibt es auch noch die sogenannten Maßregeln der Besserung und Sicherung, welche jedenfalls juristisch nicht als Strafen verstanden werden. Hierzu zählen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung, die Führungsaufsicht und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Weiterhin werden auch formelle Voraussetzungen, wie z.B. die Verjährung von Straftaten, im StGB geregelt. Hier ist insbesondere zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

Der Ablauf des Strafverfahrens ist wiederum in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Ein Strafverfahren besteht im Wesentlichen aus drei großen Abschnitten. Zunächst wird durch die Staatsanwaltschaft und der Polizei das Ermittlungsverfahren durchgeführt. Mit der Erhebung der öffentlichen Klage oder dem Erlass eines Strafbefehls beginnt das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz, welches normalerweise durch eine öffentliche Hauptverhandlung und den Spruch eines Urteils endet. Gegen dieses Urteil können die Verfahrensbeteiligten entweder Berufung oder Revision einlegen, womit dann das Rechtsmittelverfahren eröffnet wird.

In allen Verfahrensbereichen stehe ich Ihnen gerne mit Rat, Tat und bedingungslosem Engagement zur Seite. Gerne können Sie kostenfrei den ersten Kontakt zu mir herstellen.

Ich verteidige insbesondere Beschuldigte bei folgenden Tatvorwürfen:

Mord
Totschlag

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