Verkehrsstrafrecht

Entsprechend meiner besonderen Sachkunde und praktischen Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht verteidige ich gerne und viel im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Zu den typischen und sehr häufig verfolgten Delikten im Verkehrsstrafrecht zählen die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (oft auch als Fahrerflucht bzw. Unfallflucht bezeichnet), der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, bei Unfällen sehr häufig die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung, die Nötigung im Straßenverkehr sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Besonderes Gewicht haben neben den für alle Straftaten anzuwenden Geld- oder Freiheitsstrafe die verkehrsrechtlichen Nebenfolgen wie Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist.

Die durch den Verlust des Führerscheins verursachte Beschränkung der Fahrberechtigung führt regelmäßig zu existenzbedrohenden Lebenssituationen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn man wie viele Menschen heutzutage beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.

Wird der Tatvorwurf durch die Strafverfolgungsbehörden korrekt ermittelt, liegt der Schwerpunkt der Verteidigung darin, Maßnahmen zu ergreifen, die entweder gewährleisten, dass Sie Ihren Führerschein behalten dürfen oder im Falle der Abgabe ihn schnellstmöglich wieder zurück bekommen.

Vieles wird hier im Gespräch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu erreichen sein. Vorrangiges Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens, welche z.B. gegen Geldzahlung oder Absolvierung bestimmter verkehrsspezifischer Seminare erreicht werden kann.

Da diese Maßnahmen oftmals erforderlich und häufig sehr zeitaufwendig sind, empfiehlt es sich, sofort nach Bekanntwerden des Vorwurfs Kontakt mit dem Verteidiger der Wahl aufzunehmen.


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